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24.01.2022

Antragsstopp bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde zum 24.01. mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.

Betroffen sind die Kreditförderung der BEG „Einzelmaßnahmen“ für die Sanierung von Bestandsgebäuden als Kredit- oder Zuschussförderungen (KfW 261/262/263/264, 461/463/464).

Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Der Förder- und Zusagestopp betrifft die Kreditförderung der BEG „Einzelmaßnahmen“ für die Sanierung von Bestandsgebäuden als Kredit- oder Zuschussförderungen für Vollsanierungen mit Effizienzhausziel sowie effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Nicht betroffen ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch etc.).

Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt nach Angaben der KfW zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel. Das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis zum 24. Januar 2022 sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen.

Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden BMWK und KfW zügig entscheiden.

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